Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Inhalt:

Zu den Meldungen (Zugriffstaste 6)

Bewerbungstool

/

An der Universität Graz bewerben? So geht's.

Du möchtest Dich für eines unserer Studien mit Aufnahmeverfahren bewerben? Klingt gut, folge dem Guide!

Mit unserem Bewerbungstool bist Du immer auf dem richtigen Weg:

  1. Registrieren
  2. Studium anmelden

Wenn es nach der Registrierungsfrist in Deinem Studium mehr BewerberInnen gibt als Studienplätze, erst dann startet das Aufnahmeverfahren:

  1. Online-Self-Assessment
  2. Aufnahmeprüfung

Wir empfehlen, das Online-Self-Assessment jedenfalls zu absolvieren. Die Aufnahmeverfahren BA Psychologie, MA Psychologie und MA Pharmazie sind einstufige Verfahren, hier gibt es kein Online-Self-Assessment, sondern im Falle des Falles nur eine Aufnahmeprüfung.

Gib in unserem Bewerbungstool Deine persönlichen Daten ein und triff Deine Studienauswahl. Mit der Bezahlung des Kostenbeitrags ist Deine Registrierung abgeschlossen.

Wir empfehlen internationalen Studierenden, sich zusätzlich zum Aufnahmeverfahren für zugangsbeschränkte Studien über die Erfordernisse einer generellen Studienzulassung zu informieren: Zulassungsguide

Das Bewerbungstool steht nur in deutscher Sprache zur Verfügung, die Aufnahmeprüfungen finden ausschließlich in deutscher Sprache statt.


1

Termine und Fristen


1. März bis 17. Juli 2023

Registriere Dich innerhalb dieser Frist und warte nicht bis zur letzten Sekunde mit Deiner Bewerbung.

Ob es für Dein Studium ein Aufnahmeverfahren geben wird, erfährst Du nach dem 17. Juli 2023.



2
3
  • Diplomstudium
    Rechtswissenschaften
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachanmeldung & Nachregistrierung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Betriebswirtschaft
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachanmeldung & Nachregistrierung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Biologie
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachregistrierung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Economics
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachanmeldung & Nachregistrierung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Erziehungs- und Bildungswissenschaft
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachanmeldung & Nachregistrierung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Molekularbiologie
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachregistrierung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Pharmazeutische Wissenschaften
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachregistrierung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Psychologie
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Transkulturelle Kommunikation
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachanmeldung & Nachregistrierung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Umweltsystemwissenschaften Betriebswirtschaft
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachanmeldung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Umweltsystemwissenschaften Volkswirtschaftslehre
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachanmeldung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Bachelorstudium
    Umweltsystemwissenschaften Geographie
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
        • Nachanmeldung wird bis zum Erreichen des Kontingents geöffnet
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Das Aufnahmeverfahren startet mit Stufe 1: Online-Self-Assessment (OSA)
        • Wenn Ende der OSA-Frist am 31.07.2023 , dann gilt folgendes:
          • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
              alle registrierten Personen sind zulassungsberechtigt
          • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
            • Aufnahmeprüfung findet statt
  • Masterstudium
    Pharmazie
    • Aufnahmeprüfung findet statt
      Teilnehmen dürfen alle registrierten StudienwerberInnen, die die Voraussetzungen (BA-Abschluss) per Ende der Registrierungsfrist erfüllen.
  • Masterstudium
    Psychologie
    • Wenn Maximale Studienplätze nicht erreicht , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet nicht statt
        Zugelassen werden alle registrierten StudienwerberInnen, die die Voraussetzungen (BA-Abschluss) per Ende der Registrierungsfrist erfüllen.
    • Wenn Maximale Studienplätze überschritten , dann gilt folgendes:
      • Aufnahmeprüfung findet statt
        Teilnehmen dürfen alle registrierten StudienwerberInnen, die die Voraussetzungen (BA-Abschluss) per Ende der Registrierungsfrist erfüllen.

Registrierung

Für die Zulassung zu Studien mit Aufnahmeverfahren ist die Registrierung im Bewerbungstool notwendig. Auch wenn Du bereits an einem vergangenen Aufnahmeverfahren teilgenommen hast, musst Du dennoch ein neues Konto anlegen, da wir aus Gründen des Datenschutzes (DSGVO) verpflichtet sind, Benutzerdaten aus vorangegangenen Verfahren zu löschen.

Dazu benötigst Du eine funktionierende E-Mail-Adresse. An diese werden im Verlauf des Bewerbungsprozesses noch weitere E-Mails und Statusmeldungen ergehen.

Notiere Dir unbedingt Deine Zugangsdaten.


4

Anmeldung

Das Bewerbungstool ist Dein verlässlicher Begleiter bis zum Studienbeginn.

Nach erfolgter Registrierung kannst Du Dich mit Deinen Zugangsdaten jederzeit anmelden und den Status Deiner Bewerbung überprüfen.


5

Studien auswählen

Im Bewerbungstool kannst Du Dein Wunschstudium mit Aufnahmeverfahren auswählen. So viele Du möchtest!


6

Kostenbeitrag

Bezahle den Kostenbeitrag von € 50,- pro Studium. Das kannst Du mit Kreditkarte oder Debit-/Bankomatkarte tun.


7

Ausgewählte Studien

In dieser Übersicht kannst Du jederzeit überprüfen, welche Studien Du angemeldet hast und welche Schritte noch zu erledigen sind.

Falls Du Dich umentscheidest, kannst Du das ausgewählte Studium abmelden.


8

Evaluierung

Die Aufnahmeverfahren werden gem. Universitätsgesetz evaluiert. Damit ist das Institut für Höhere Studien in Wien (IHS) beauftragt. Bitte nimm an dieser Evaluierung, die Du im Bewerbungstool findest, teil.

Zum Bewerbungstool
9

Ende dieses Seitenbereichs.

Beginn des Seitenbereichs: Zusatzinformationen:

Ende dieses Seitenbereichs.